Ich zitiere Ihren Leitsatz: "Nur die Kundenzufriedenheit kann ein Unternehmen weiter bringen".
Die Realität: Eine Kaufanfrage am Telefon wird abgewimmelt. Es wird mit den Worten "Keine Zeit ...müssen selbst herkommen... einfach aufgelegt".
Bestellung im Webshop mit Bestellbestätigung. Bitte um Vorkasse, aber nirgends taucht die Kontonummer auf.
Mail an Juwa-Militaria mit Bitte um Kontonummer, dann Antwort: Bestellung leider abgelehnt, 2 Mitarbeiter ausgefallen. Wieder in 3-4 Wochen versuchen.
Juwa-Militaria - meint Ihr das führt zu Kundenzufriedenheit?
Und am Rande: Das war und ist Euch bekannt, der Online-Shop arbeitet weiter ohne entsprechenden Hinweis. Damit werden Ansprüche auf Unterlassen und Schadensersatz der Mitbewerber möglich. Nicht lieferbarer Ware ist ein sog. Lockvogelangebot gem. Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG und stellt eine in jedem Fall unzulässige Wettbewerbshandlung dar. AUTSCH.